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Risiken und Tipps für Neubau und Wiederverkauf

Versichern Sie sich in jedem Fall vor Vertragsabschluß das eine Baugenehmigung für das zu erwerbende Grundstück vorliegt.

Bestehen Sie immer auf eine Absicherung nach dem Spanischen Avalgesetz. Dies ist eine Verordnung, welche mit der deutschen Makler- und Bauträgerordnung zu vergleichen ist. Damit sichern Sie sich gegen den Verlust Ihres Geldes ab, falls der Bauträger in der Bauphase pleite gehen sollte.

Es ist anzuraten, circa zehn Prozent der Bausumme zurückzuhalten, als Absicherung gegen Baumängel. Wenn Sie den gesamten Kaufpreis gezahlt haben, ist eine Baufirma eventuell nicht motiviert, alle Baumängel zu beseitigen.

Wenn Sie Ihre Immobilie innerhalb von zehn Jahren wieder verkaufen, müssen Sie eine Grundstücksgewinnsteuer beziehungsweise eine Wertzuwachssteuer zahlen.


 
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